Unser Bereich
Selbstständigkeit
Selbstständig als Junior-ETL-Partner – auch ohne Eigenkapital
Sie träumen von Ihrer eigenen Kanzlei, aber das nötige Eigenkapital fehlt? Mit ETL wird Ihr Wunsch Wirklichkeit. Werden Sie geschäftsführender Partner mit einer Beteiligung von 10 bis 40 Prozent – ohne Eigenkapital. Erfahrene ETL-Steuerberater begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss und stehen Ihnen während der gesamten Übergangsphase zur Seite, damit Sie Ihre Selbstständigkeit erfolgreich aufbauen.
Mach's wie …
Zwei Wege zur Kanzleiübernahme
- Übernahme einer externen Kanzlei:
Sie übernehmen eine etablierte Kanzlei außerhalb der ETL-Gruppe im Rahmen einer Nachfolgeregelung – ohne Eigenkapital. Mit bis zu 20 Prozent Beteiligung werden Sie direkt Geschäftsführer. Die ETL-Gruppe übernimmt die Finanzierung, während Sie sich lediglich in Höhe Ihrer Beteiligung verbürgen. - Beteiligung an einer ETL-Kanzlei:
Beteiligen Sie sich an einer Kanzlei innerhalb der ETL-Gruppe mit sofortiger Anteilsübernahme. Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisfinanzierung und der Auswahl der passenden Kanzlei.
1. Beteiligung bis zu 20 % ohne Eigenkapital
Wir suchen (ggf. aus dem Kreis der Mitarbeiter) gemeinsam mit dem Senior-Steuerberater nach einem geeigneten Nachfolger (Junior-Steuerberater). Diese Suche erfolgt z. B. über die NWB oder über unsere ETL-Website (www.etl.de). Dieser Junior-Steuerberater könnten Sie sein! Wir beteiligen Sie an dieser neuen Gesellschaft mit bis zu 20 %, ohne dass Sie Eigenkapital investieren müssen (mehr dazu unter Ziffer 5, Kaufpreisfinanzierung).
Der Senior-Steuerberater wird je nach persönlicher Lebensplanung in der Regel ebenfalls bis zu 10 % an der neu gegründeten Steuerberatungsgesellschaft beteiligt.
Beispiel:
Herr StB Meier ist 60 Jahre alt. Er verkauft seine Praxis an die neu zu gründende „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“, an der er zu 10 % beteiligt wird. Der Junior-Steuerberater wird mit 20 % beteiligt. Die restlichen Anteile hält die Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Berlin.
2. Das ETL-Prinzip der Einstimmigkeit
Alle Beschlüsse erfolgen einstimmig – das ist unser ETL-Prinzip, gelebt in der Praxis und Bestandteil unserer ETL-Gesellschaftsverträge. So haben Sie bei allen Entscheidungen, die Ihre Gesellschaft betreffen, ein Vetorecht. Somit haben Sie immer die Sicherheit, dass Sie von keinem anderen Gesellschafter „überstimmt“ werden können.
3. Sie werden Geschaftsführer
Damit sich gegenüber den Mandanten zunächst möglichst wenig ändert, übernimmt der Senior-Steuerberater während der Überleitungsphase die Geschäftsführung in der neuen Gesellschaft. Selbstverständlich werden Sie ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt.
4. Praxisübernahmevertrag
Die neue Gesellschaft erwirbt vom Senior-Steuerberater den Mandantenstamm und das Inventar (Asset deal).
Beispiel:
Steuerberater Meier verkauft seine Praxis in Hamburg an die neu zu gründende Gesellschaft „Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“. Der Jahresumsatz beträgt 1 Mio. EUR.
Die Einzelheiten dieser Praxisübernahme werden in einem „Praxisübernahmevertrag“ geregelt, dessen Muster wir Ihnen gerne übersenden.
5. Kaufpreisfinanzierung – Selbständigkeit ohne Eigenkapital!
In unserem ETL-Modell braucht sich der Junior-Steuerberater um die Finanzierung des Kaufpreises nicht zu kümmern. Denn die neu gegründete Gesellschaft selbst finanziert den Kaufpreis!
In unserem Beispiel von oben finanziert die Meier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft also den Kaufpreis. Die Finanzierung garantiert die ETL-Gruppe. Sie und der Senior-Steuerberater verbürgen sich gegenüber dem Darlehensgeber nur in Höhe Ihrer persönlichen Beteiligung.
Ihr Kapitaleinsatz erstreckt sich lediglich auf bis zu 5 TEUR (Ihre quotale Stammeinlage).
6. Wann sind die Verbindlichkeiten aus der Praxisübernahme getilgt?
Die Finanzierung des Kaufpreises ist auf sechs Jahre angelegt (das erste Jahr tilgungsfrei und fünf Jahre Tilgung). Korrespondierend dazu refinanziert die Gesellschaft den Kaufpreis in der Regel innerhalb von sechs Jahren aus dem laufenden Ergebnis. Das bedeutet, dass Ihre Gesellschaft innerhalb von sechs Jahren die Verbindlichkeiten aus der Praxisübernahme getilgt hat. Für Sie bedeutet das, dass Sie neben Ihrer laufenden erfolgsabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ab dem siebten Jahr mit erheblichen Ausschüttungen aus Ihrer Gesellschaft rechnen können.
7. Unser Versprechen
ETL bietet faire, kollegiale Konditionen und eine erfahrene Begleitung bei der Übernahme. Gerne senden wir Ihnen eine Liste von Referenzen aus mehr als 100 Kanzleiübernahmen. Oder ganz einfach: Fragen Sie Ihren ETL-Kollegen in Ihrer Nachbarschaft!
Gemeinsamer Weg in die Selbstständigkeit
Der Traum von der eigenen Kanzlei erfordert Mut, Fachwissen und einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit ETL haben bereits viele Steuerberater erfolgreich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Individuell abgestimmte Lösungen und die Unterstützung durch erfahrene Senior-Partner haben sie dabei auf ihrem Weg begleitet.
Lernen Sie von erfolgreichen Steuerberatern, die mit ETL ihren Traum verwirklicht haben – und starten Sie noch heute Ihren eigenen Weg in die Selbstständigkeit.
Für einen Beratungstermin bitte das Kontaktformular ausfüllen. Vielen Dank!
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